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Gemeinnützige Preise

Voraussetzungen

Als gemeinnützige Familienferienstätte fordert das Finanzamt von uns einen Nachweis darüber, dass mehr als 2/3 unserer Gäste unsere Richtlinien für Gemeinnützigkeit erfüllen. Die Gemeinnützigkeit unserer Gäste kann auf verschiedene Art und Weise nachgewiesen werden. Hier können Sie uns helfen und damit auch sparen.

Im Folgenden zählen wir die Möglichkeiten auf diesen günstigen Preis in Anspruch zu nehmen und wie diese nachzuweisen sind.

A. Wirtschaftliche Bedürftigkeit

Nachweis: Es liegt eine Berechnung der „Jahres-Einkommensgrenze“, des „Jahres-Familieneinkommens“ und eine Angabe über das vorhandene Vermögen vor. Das Jahres-Familieneinkommen und das Vermögen unterschreiten die jeweils berechneten Grenzwerte.
Ergebnis: Alle Mitglieder der direkten Familie (nicht Kinder mit eigener Familie, studierende Kinder o.ä.) erfüllen die Gemeinnützigkeit.
Gewährung: Bei Eingang des ausgefüllten Formulars (auch via Online-Anmeldung) wird die Rechnung mit dem gemeinnützigen Preis ausgewiesen.

Wie muss ein Formular ausgefüllt sein?

B. Erholungsbedürftigkeit

Nachweis: Es liegt die Bestätigung eines Arztes vor, der der Person/Familie attestiert, dass sie „aus medizinischer Sicht erholungsbedürftig“ ist. Das Attest darf zum Reiseantritt nicht älter als zwei Monate sein.
Ergebnis: Alle auf dem Attest genannten Personen (keine weiteren!) erfüllen die Gemeinnützigkeit.
Gewährung: Erst bei Eingang des Attest wird der Rechnungsbetrag angepasst. Bei Buchung ein Jahr im Voraus muss die Anzahlung auf den B-Preis erfolgen. Die Differenz wird dann verrechnet.

Wie sieht eine Bestätigung vom Arzt aus?

C. Alter

Nachweis: Es liegt ein Ausweis oder ähnliches Dokument vor, das aufzeigt, dass die Person das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Ergebnis: Die Person (nur diese!) die den Nachweis über ihr Alter erbringt erfüllt die Gemeinnützigkeit.
Gewährung: Bei Anmeldung, wenn das Alter klar ersichtlich ist.

D. Pflegebedürftigkeit

Nachweis: Es liegt eine mit entsprechendem Ausweis bestätigte Behinderung mit einem Grad von mindestens 80% vor.
Ergebnis: Die direkte Familie der bedürftigen Person erfüllt die Gemeinnützigkeit.
Gewährung: Bei Anmeldung, wenn der Ausweis vorliegt. Der Ausweis muss zum Reisezeitpunkt noch Gültigkeit besitzen.

Diese Vorgaben wurden uns nach der Betriebsprüfung durch das Finanzamt auf Grundlage des §53 der Abgabenordnung (AO) bzw. des Anwendungserlasses zu Abgabenordnung zu §53 gemacht.

Wir bitten Sie uns hier zu unterstützen. Die unterschiedlichen Preistypen finden Sie auf dieser Internetseite.

Eine Berechnung wie stark sich der Unterschied in ihrem Fall auswirkt finden Sie in unserer Online Anmeldung. Bei Gruppenbuchung fragen Sie bitte in unserer
Verwaltung (T. 08365 790 0 oder info@allgaeuhaus-wertach.de) nach, wie hier noch einmal gespart werden kann.