Familien-Förderung
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für gemeinnützige Preise
Zuschüsse für FamilienurlaubFür kinderreiche und einkommensschwächere Familien, für Alleinerziehende oder auch für Familien mit behinderten Familienangehörigen kann es Zuschüsse für die Familienerholung in einer gemeinnützigen Familienferienstätte wie dem Allgäuhaus geben. Förderung durch die BundesländerEinige Bundesländer unterstützen Familien nach eigenen Kriterien (Wohnsitzes, Einkommen, Urlaubsdauer). Nähere Auskünfte, welches Bundesland Zuschüsse für Familienurlaub gewährt, erhalten Sie im Allgäuhaus. BeantragungDie Zuschüsse müssen von den Familien bei ihrem Bundesland beantragt werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderungn gibt es nicht. Da die Kosten für einen Ferienaufenthalt durch einen »Individualzuschuss« deutlich niedriger ausfallen, lohnt sich eine Erkundigung bei der zuständigen Stelle immer. Gemeinnützige PreiseDie günstigeren Preise für die gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung gelten für Gäste, deren Einkommen geringer ist als die auf dem Anmeldeformular zu berechnende Einkommensgrenze. StandardpreiseDie höheren Standardpreise gelten für die Gäste, deren Einkommen höher liegt, als die berechnente Einkommensgrenze. Wir helfen weiterSollten Sie unsicher sein oder Fragen zur Berechnung haben, helfen wir vom Allgäuhaus gerne weiter. |
Zuständige Stellen in den Bundesländern |

