
Online-Anmeldung
Jahres-Einkommensgrenze
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Kinder von 0 bis 5 Jahren (zum Reisezeitpunkt) | € | ||
Kinder von 6 bis 13 Jahren (zum Reisezeitpunkt) | € | ||
Kinder von 14 bis 17 Jahren (zum Reisezeitpunkt) | € | ||
Erw. Kinder im Haushalt von 18 bis 25 Jahren | € |
Jahres-Einkommensgrenze | € |
Jahres-Familieneinkommen
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zzgl. weitere Bezüge wie Kindergeld (pro Jahr) | € | ||
abzgl. Werbungskosten gemäß Einzelnachweis oder pauschal 1.000 € | € |
Jahres-Familieneinkommen | € |
Zuschüsse für Familienurlaub
Für kinderreiche und einkommensschwächere Familien, für Alleinerziehende oder auch für Familien mit behinderten Familienangehörigen kann es Zuschüsse für die Familienerholung in einer gemeinnützigen Familienferienstätte wie dem Allgäuhaus geben.
Förderung durch die Bundesländer
Einige Bundesländer unterstützen Familien nach eigenen Kriterien (Wohnsitzes, Einkommen, Urlaubsdauer). Nähere Auskünfte, welches Bundesland Zuschüsse für Familienurlaub gewährt, erhalten Sie im Allgäuhaus.
Beantragung
Die Zuschüsse müssen von den Familien bei ihrem Bundesland beantragt werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Da die Kosten für einen Ferienaufenthalt durch einen »Individualzuschuss« deutlich niedriger ausfallen, lohnt sich eine Erkundigung bei der zuständigen Stelle immer.
Gemeinnützige Preise
Die günstigeren Preise für die gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung gelten für Gäste, deren Einkommen geringer ist als die auf dem Anmeldeformular zu berechnende Einkommensgrenze.
Standardpreise
Die höheren Standardpreise gelten für die Gäste, deren Einkommen höher liegt, als die berechnente Einkommensgrenze.
Wir helfen weiter
Sollten Sie unsicher sein oder Fragen zur Berechnung haben, helfen wir vom Allgäuhaus gerne weiter.