Als gemeinnützige Familienferienstätte fordert das Finanzamt von uns einen Nachweis darüber, dass mehr als 2/3 unserer Gäste unsere Richtlinien für Gemeinnützigkeit erfüllen. Die Gemeinnützigkeit unserer Gäste kann auf verschiedene Art und Weise nachgewiesen werden. Hier können Sie uns helfen und damit auch sparen.
Im Folgenden zählen wir die Möglichkeiten auf diesen günstigen Preis in Anspruch zu nehmen und wie diese nachzuweisen sind.
A. Wirtschaftliche Bedürftigkeit
Nachweis: Es liegt eine Berechnung der „Jahres-Einkommensgrenze“, des „Jahres-Familieneinkommens“ und eine Angabe über das vorhandene Vermögen vor. Das Jahres-Familieneinkommen und das Vermögen unterschreiten die jeweils berechneten Grenzwerte.
Ergebnis: Alle Mitglieder der direkten Familie (nicht Kinder mit eigener Familie, studierende Kinder o.ä.) erfüllen die Gemeinnützigkeit.
Gewährung: Bei Eingang des ausgefüllten Formulars (auch via Online-Anmeldung) wird die Rechnung mit dem gemeinnützigen Preis ausgewiesen.
Wie muss ein Formular ausgefüllt sein?