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Preisermittlung

Kommt der G-Preis für Sie in Frage?

Ermitteln Sie mit unserer Online-App, ob unsere gemeinnützigen Preis für Sie in Frage kommen.

Füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder vollständig und wahrheitsgemäß aus:
Sind Sie als Urlaubsgast bei uns im Haus?
Sind Sie steuerlich beim Deutschen Finanzamt veranlagt?
Haben Sie das 75. Lebensjahr vollendet?
Haben Sie eine ärztliche Bestätigung für eine Erholungsbedürftigkeit?
Sind Sie im Besitz eines Schwer­behinderten­ausweises (80% oder mehr)? (gilt für Ausweisinhaber und 1 Begleitperson)
Personen, die eine individuelle Einkommensgrenze nicht übersteigen,
können auch den gemeinnützigen Preis in Anspruch nehmen.

Ermittlung der individuellen Einkommensgrenze
Jahr Ihres Aufenthalts im Allgäuhaus
Ihre aktuelle Lebenssituation
Ihre Jahreseinkommensgrenze liegt bei
0,00 €
Berechnung des Familieneinkommens
Was zählt alles zum Familieneinkommen?
  • Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz
    • das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerbescheid
    • falls kein Steuerbescheid vorliegt: Bruttoeinkommen (Jahresbruttogehalt u.a.) abzüglich Werbungskosten gemäß Einzelnachweis, mindestens jedoch 1.000,00 Euro pro Jahr
  • Sonstige Bezüge, z.B.
    • Kindergeld
    • Wohngeld
    • Unterhaltsansprüche
    • Nicht: Leistungen der Sozialhilfe
Berechnung nach

Gesamtbetrag der Einkünfte des letzten Jahres laut Steuerbescheid
+ Sonstige Bezüge wie Kindergeld
Jahresbruttogehalt
- Werbungskosten

+ Sonstige Bezüge wie Kindergeld
Ihr Jahres-Familieneinkommen liegt bei
0,00 €
Ihre Einkommensgrenze liegt bei
0,00 €

Ihre Familien-Einkommen liegt bei
0,00 €
Für Sie gelten die gemeinnützigen Preise!
Die gemeinnützigen Preise gelten für Sie leider nicht!
Kopie des Personalausweises notwendig
Attest Ihres Hausarztes notwendig (formlos ist ausreichend)!
Kopie des Schwerbehindertenausweises notwendig!
Ort, Datum
Unterschrift