#kolpingurlaub
Urlaubszeit, die gut tut!
Die Alternative zum Familienhotel
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Preisermittlung
Preisermittlung
Kommt der G-Preis für Sie in Frage?
Ermitteln Sie mit unserer Online-App, ob unsere gemeinnützigen Preis für Sie in Frage kommen.
Füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder vollständig und wahrheitsgemäß aus:
Sind Sie als Urlaubsgast bei uns im Haus?
Ja
Nein
Sind Sie steuerlich beim Deutschen Finanzamt veranlagt?
Ja
Nein
Haben Sie das 75. Lebensjahr vollendet?
Ja
Nein
Haben Sie eine ärztliche Bestätigung für eine Erholungsbedürftigkeit?
Ja
Nein
Sind Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises (80% oder mehr)? (gilt für Ausweisinhaber und 1 Begleitperson)
Ja
Nein
Personen, die eine individuelle Einkommensgrenze nicht übersteigen,
können auch den gemeinnützigen Preis in Anspruch nehmen.
Ermittlung der individuellen Einkommensgrenze
Jahr Ihres Aufenthalts im Allgäuhaus
2023
2024
Ihre aktuelle Lebenssituation
Bitte wählen
Alleinerziehend / Alleinstehend
Paar / Bedarfsgemeinschaft
0 volljährige Kinder
1 volljähriges Kind
2 volljährige Kinder
3 volljährige Kinder
4 volljährige Kinder
5 volljährige Kinder
6 volljährige Kinder
7 volljährige Kinder
8 volljährige Kinder
9 volljährige Kinder
0 Jugendliche 14 - 17 Jahre
1 Jugendliche/r 14 - 17 Jahre
2 Jugendliche 14 - 17 Jahre
3 Jugendliche 14 - 17 Jahre
4 Jugendliche 14 - 17 Jahre
5 Jugendliche 14 - 17 Jahre
6 Jugendliche 14 - 17 Jahre
7 Jugendliche 14 - 17 Jahre
8 Jugendliche 14 - 17 Jahre
9 Jugendliche 14 - 17 Jahre
0 Kinder 6 - 13 Jahre
1 Kind 6 - 13 Jahre
2 Kinder 6 - 13 Jahre
3 Kinder 6 - 13 Jahre
4 Kinder 6 - 13 Jahre
5 Kinder 6 - 13 Jahre
6 Kinder 6 - 13 Jahre
7 Kinder 6 - 13 Jahre
8 Kinder 6 - 13 Jahre
9 Kinder 6 - 13 Jahre
0 Kinder unter 6 Jahren
1 Kind unter 6 Jahren
2 Kinder unter 6 Jahren
3 Kinder unter 6 Jahren
4 Kinder unter 6 Jahren
5 Kinder unter 6 Jahren
6 Kinder unter 6 Jahren
7 Kinder unter 6 Jahren
8 Kinder unter 6 Jahren
9 Kinder unter 6 Jahren
Ihre Jahreseinkommensgrenze liegt bei
0,00 €
Berechnung des Familieneinkommens
Was zählt alles zum Familieneinkommen?
Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 Einkommenssteuergesetz
das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerbescheid
falls kein Steuerbescheid vorliegt: Bruttoeinkommen (Jahresbruttogehalt u.a.) abzüglich Werbungskosten gemäß Einzelnachweis, mindestens jedoch 1.000,00 Euro pro Jahr
Sonstige Bezüge, z.B.
Kindergeld
Wohngeld
Unterhaltsansprüche
Nicht
: Leistungen der Sozialhilfe
Berechnung nach
Gesamtbetrag der Einkünfte des letzten Jahres laut Steuerbescheid
Jahresbruttogehalt (falls Steuerbescheid des letzten Jahres nicht vorliegt)
Gesamtbetrag der Einkünfte des letzten Jahres laut Steuerbescheid
€
+ Sonstige Bezüge wie Kindergeld
€
Jahresbruttogehalt
€
- Werbungskosten
Pauschal (1000€)
gemäß Einzelnachweis
+ Sonstige Bezüge wie Kindergeld
€
Ihr Jahres-Familieneinkommen liegt bei
0,00 €
Ihre Einkommensgrenze liegt bei
0,00 €
Ihre Familien-Einkommen liegt bei
0,00 €
Für Sie gelten die gemeinnützigen Preise!
Die gemeinnützigen Preise gelten für Sie leider nicht!
Kopie des Personalausweises notwendig
Attest Ihres Hausarztes notwendig (formlos ist ausreichend)!
Kopie des Schwerbehindertenausweises notwendig!
Ort, Datum
Unterschrift